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Correctiv Recherche Gelogen

Correctiv muss sich korrigieren

Ein Teilnehmer des Potsdamer Treffens war vor Gericht gezogen

Der Kern der Correctiv-Recherche bleibt davon allerdings.

Vor einem Monat veröffentlichte Correctiv seine Recherche über den Geheimplan gegen Deutschland – seither steht die Republik Kopf.

Nach Veröffentlichung der Recherche "Geheimplan gegen Deutschland" erreichten uns neugierige, manchmal auch skeptische Fragen. Correctiv selbst habe klargestellt, dass die durch manipulativ inszenierte Wertungen erweckte Vorstellung von der Ausweisung deutscher Staatsbürger nach Österreich und Tschechien nicht haltbar sei.

Von diesem Treffen sollte niemand erfahren. Hochrangige AfD-Politiker, Neonazis und finanzstarke Unternehmer kamen im November in Potsdam zu einem "Deutschlandtag" zusammen. Ein Treffen im Geheimen, organisiert von Personen mit einer langen Geschichte im Rechtsextremismus.

Ein Teilnehmer dieses Treffens war vor Gericht gezogen. Er hatte gegen Correctiv geklagt, weil er sich durch die Berichterstattung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Das Landgericht Potsdam hat Correctiv nun verurteilt, eine bestimmte Passage aus dem Artikel zu löschen. Correctiv hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Der Kern der Correctiv-Recherche bleibt von der gerichtlichen Entscheidung unberührt. Die Recherchen von Correctiv haben gezeigt, dass es ein Treffen rechtsextremer Kräfte gab, das geheim gehalten werden sollte. Die Vorwürfe, die Correctiv gegen einzelne Teilnehmer erhoben hat, werden durch das Urteil nicht ausgeräumt.

Das Urteil zeigt jedoch, dass es Grenzen der Pressefreiheit gibt. Correctiv darf nicht ungestraft Tatsachenbehauptungen aufstellen, die sich als falsch erweisen. Die Entscheidung des Gerichts ist eine Mahnung an alle Journalisten, sorgfältig zu recherchieren und ihre Quellen kritisch zu prüfen.



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